![Das Wetter ist grau und trist.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/722/61722/61722_media.imagefile.aaa623f4-73ed-4104-a94e-8fb600c9b428.original.jpg?_=1739203200&w=318&a=1.7777777777777777777777777777778&f=cover)
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Stuttgart - Es ist auch eine Frage des Selbstverständnisses als Hüter aller Arbeitgeberinteressen, wenn der Dachverband BDA gleich zwei Gutachten gegen den Zwölf-Euro-Mindestlohn erstellen lässt. Dass beide Rechtsexperten zu dem Ergebnis kommen, das Vorhaben greife in Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit ein, verstoße also womöglich gegen das Grundgesetz, überrascht da nicht – sonst hätte man sie ja gar nicht erst beauftragt.
Angeführt werden gravierende Punkte. In der Tat erübrigen sich viele ...
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