Neues von Jojo Moyes
Männer, Frauen und andere Katastrophen
Von Markus Reiter
Schriftsteller, die sich zum anspruchsvollen Genre rechnen, neigen auffallend oft dazu, Schriftsteller zu den Protagonisten ihrer Bücher zu machen. Das ist insofern praktisch, weil sie dann über ein Thema schreiben können, bei dem sie sich besonders gut auskennen: das Schreiben. Daher sind die Buchhandlungen voll von Romanen über Menschen, die Romane schreiben – obwohl der Anteil jener, die tatsächlich von ihrer literarischen Arbeit leben können, kaum ein paar Hundert übersteigt.
Katasteramt ist ...
Weiter geht's mit
Hier geht es zu weiteren Angeboten
Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0
Meistgelesen
Lauftraining
Viele kennen das Problem, wenn man während oder nach dem Joggen beim Luftholen husten muss. Was dahinter steckt und worauf Sie bei Ihrem Lauftraining achten sollten, erfahren Sie hier.
Von Matthias Kemter
Bundesverfassungsgericht
Gericht billigt Tübinger Verpackungssteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Mit einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonalds-Restaurants ab.
Von red/AFP
Anika Decker im Gespräch
„Man sollte viel mehr knutschen. Überall. In jedem Alter.“
Ein Gespräch über die Perimenopause, junge Liebhaber, Me-too in der Filmbrache, wie die Drehbuchautorin eine Sepsis überlebte und einmal Til Schweiger verklagte.
Von Anja Wasserbäch
Nach Trumps Vereidigung
FDP: Moralisierende grüne Außenpolitik muss Ende haben
Wie umgehen mit dem neuen US-Präsidenten Trump? Die FDP fordert, Deutschland müsse Trump mit wirtschaftlicher Stärke begegnen.
Von red/dpa
Politik
Menschenrechtsinstitut: Chance für AfD-Verbot in Karlsruhe
Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt. Entscheiden muss in so einem Fall immer das Bundesverfassungsgericht.
Von red/dpa