Gericht billigt Tübinger Verpackungssteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Mit einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonalds-Restaurants ab. Die seit 2022 erhobene Abgabe auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Mitnahme-Lebensmittel sei als „örtliche Verbrauchsteuer“ zulässig. (Az. 1 BvR 1726/23)
Der Stadt soll die Abgabe Geld in den Haushalt bringen, vor allem aber soll sie der Vermüllung entgegenwirken und ...
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