Menü
Politik

Menschenrechtsinstitut: Chance für AfD-Verbot in Karlsruhe

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt. Entscheiden muss in so einem Fall immer das Bundesverfassungsgericht.
Von red/dpa
Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden (Symbolbild).

Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden (Symbolbild).

Bild: Foto: dpa/Daniel Karmann

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hält die fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten für ein Verbot der AfD für aussichtsreich. „Das Instrument des Verbotsverfahrens einer Partei ist aus historischer Erfahrung für eine Situation wie die jetzige geschaffen worden“, heißt es in einer Mitteilung des Instituts. 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution. Es wird vom Bundestag finanziert. Das Institut setzt sich ...

Weiter geht's mit SzBz-Plus
Hier geht es zu weiteren Angeboten

Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten

Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0