![Eine Scheibe Kürbiskernbrot mit Avocado und Tomaten. Viele jüngere Leute in Deutschland sehen sich eher als Avocadobrot- denn Wurstbrot-Typ. (Symbolbild)](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/657/61657/61657_media.imagefile.63fbc088-2fca-4de9-b234-3fa236caae9c.original.jpg?_=1739183401&w=318&a=1.7777777777777777777777777777778&f=cover)
![Eine Scheibe Kürbiskernbrot mit Avocado und Tomaten. Viele jüngere Leute in Deutschland sehen sich eher als Avocadobrot- denn Wurstbrot-Typ. (Symbolbild)](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/657/61657/61657_media.imagefile.63fbc088-2fca-4de9-b234-3fa236caae9c.original.jpg?_=1739183401&w=318&a=1.7777777777777777777777777777778&f=cover)
Der Kurznachrichtendienst Twitter muss einen Tweet des Medien- und Abmahnungsanwalts Joachim Steinhöfel wieder freischalten, in dem der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume als antisemitisch bezeichnet wird. Nach Ansicht des Landgerichts Hamburg handele es sich bei dem fraglichen Tweet „nicht um eine Schmähkritik, sondern um eine – zwar scharfe, aber noch zulässige – Meinungsäußerung“, die eine Frage von erheblichem öffentlichen Interesse betreffe: das Verhalten des Antisemitismusbeauftragten ...
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