

Viele Arbeitnehmer stellen beim Blick auf ihre Januar- und Februar-Gehaltsabrechnung 2025 fest, dass weniger Netto übrig bleibt als gewohnt. Der Vergleich mit Dezember 2024 fällt besonders drastisch aus, da es im Dezember ein steuerliches „Weihnachtsgeschenk“ gab: Der Grundfreibetrag wurde nämlich rückwirkend für 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht.
Mit Beginn des Jahres 2025 sind jedoch einige Änderungen in Kraft getreten, die zu einem geringeren Nettogehalt geführt haben. Der Grundfreibetrag ...
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