So geht es in puncto Maskenpflicht weiter
Stuttgart - Wenn am Donnerstag der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet, fällt die rechtliche Grundlage für viele Coronaregeln vom 20. März an weg, und die Länder bekommen den Spielball für künftige Vorschriften in ihre Hälfte gepasst. Die Maskenpflicht etwa kann dann nur noch angeordnet werden in Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen, Pflegeheimen oder für Pflegedienste, in Flüchtlingsunterkünften und im öffentlichen Nahverkehr. Die Schulen, wo in Baden-Württemberg das Maskentragen ...
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