

Eine Frau mit sichtbaren Tätowierungen auf beiden Handrücken darf nach einer Gerichtsentscheidung in Berlin Kriminalpolizistin werden. Das gelte, wenn die Tattoos inhaltlich problemlos seien, teilte das Verwaltungsgericht zu dem Eilverfahren mit.
Die Polizei hatte die Bewerbung der Frau zur Ausbildung bei der Kripo abgelehnt. Dagegen zog die Frau vor Gericht. Sie trägt unter anderem auf beiden Handrücken große Tätowierungen von Rosenblüten mit den Namen ihrer Kinder.
Das Gericht begründete ...
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