Menü
Berlin

Gericht: Frau mit sichtbaren Tattoos darf Polizistin werden

Sichtbar tätowierte Polizisten waren früher undenkbar. Im Laufe der Jahre sorgten Gerichtsurteile aber für einen offeneren Umgang mit den Tattoos.
Von red/dpa
Die Frau darf trotz ihrer sichtbaren Tattoos Kriminalpolizistin in Berlin werden.

Die Frau darf trotz ihrer sichtbaren Tattoos Kriminalpolizistin in Berlin werden.

Bild: Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Eine Frau mit sichtbaren Tätowierungen auf beiden Handrücken darf nach einer Gerichtsentscheidung in Berlin Kriminalpolizistin werden. Das gelte, wenn die Tattoos inhaltlich problemlos seien, teilte das Verwaltungsgericht zu dem Eilverfahren mit. 

Die Polizei hatte die Bewerbung der Frau zur Ausbildung bei der Kripo abgelehnt. Dagegen zog die Frau vor Gericht. Sie trägt unter anderem auf beiden Handrücken große Tätowierungen von Rosenblüten mit den Namen ihrer Kinder. 

Das Gericht begründete ...

Weiter geht's mit SzBz-Plus
Hier geht es zu weiteren Angeboten

Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten

Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0