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Feuerstätten

Ab 1. Januar 2025: Betriebserlaubnis für ältere Holzöfen erlischt

Ab 2025 gelten strengere Vorgaben für bestimmte Holz- und Kaminöfen. Sie müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Die wichtigsten Informationen für Verbraucher.
Von Judith A. Sägesser
Die Frist, die nun endet, betrifft bestimmte Ofentypen.

Die Frist, die nun endet, betrifft bestimmte Ofentypen.

Bild: Foto: picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Das Jahresende steht vor der Tür – und damit triit eine Veränderung für einige Holzöfen in Kraft. Denn Ende 2024 läuft eine Frist für ältere Modelle aus. Vom 1. Januar 2025 an dürfen sie nicht mehr im bisherigen Zustand betrieben werden. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) mahnt, dass „ mit dem Stichtag die Betriebserlaubnis automatisch erlischt“.

Doch um welche Holzöfen geht es? Um Feuerstätten, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 zugelassen worden sind und ...

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