
Laut „Spiegel“
Reerdigung bleibt in Baden-Württemberg verboten
„Reerdigungen“ sind bisher nur in Schleswig-Holstein erlaubt: Der Leichnam wird in einem Verwesungstank kompostiert; übrig gebliebene Knochen werden zermahlen. In Baden-Württemberg soll dies offenbar nicht möglich werden.
Von red/KNA