Reerdigung bleibt in Baden-Württemberg verboten
Die sogenannte Reerdigung, bei der Leichen in einem Verwesungstank kompostiert werden, bleibt einem Medienbericht zufolge in Baden-Württemberg verboten. Dies gehe aus einem Schreiben des Landessozialministeriums an den baden-württembergischen Gemeindetag hervor, berichtete das Magazin „Der Spiegel“.
Mit der „abschließend zu beachtenden Rechtsauffassung“ untersagt demnach die Behörde alle Facetten des Verfahrens, das derzeit in Schleswig-Holstein als Pilotversuch erlaubt ist – vom Einbetten des Leichnams ...
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