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Laut „Spiegel“

Reerdigung bleibt in Baden-Württemberg verboten

„Reerdigungen“ sind bisher nur in Schleswig-Holstein erlaubt: Der Leichnam wird in einem Verwesungstank kompostiert; übrig gebliebene Knochen werden zermahlen. In Baden-Württemberg soll dies offenbar nicht möglich werden.
Von red/KNA
Ein Leichnam wird auf Heu, Stroh und Grünschnitt gebettet, innerhalb von 40 Tagen wird er zu Erde.

Ein Leichnam wird auf Heu, Stroh und Grünschnitt gebettet, innerhalb von 40 Tagen wird er zu Erde.

Bild: Foto: dpa/Christian Charisius

Die sogenannte Reerdigung, bei der Leichen in einem Verwesungstank kompostiert werden, bleibt einem Medienbericht zufolge in Baden-Württemberg verboten. Dies gehe aus einem Schreiben des Landessozialministeriums an den baden-württembergischen Gemeindetag hervor, berichtete das Magazin „Der Spiegel“.

Mit der „abschließend zu beachtenden Rechtsauffassung“ untersagt demnach die Behörde alle Facetten des Verfahrens, das derzeit in Schleswig-Holstein als Pilotversuch erlaubt ist – vom Einbetten des Leichnams ...

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