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Aus dem Amtsgericht

Böblingen/Sindelfingen: Liebe erhofft, über 100 000 Euro verloren

Ein 58-Jähriger fiel der Love-Scam-Masche zum Opfer. Er büßte nicht nur einen Teil seines Vermögens ein, sondern wurde auch noch wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt.

Von Konrad Buck
Mit Unbekannten aus dem Internet sollte man keine Geschäfte machen.

Mit Unbekannten aus dem Internet sollte man keine Geschäfte machen.

Bild: hedigorko / Adobe Stock

Eigentlich wollte ein 58-jähriger Sindelfinger Geld investieren und eine Frau kennenlernen. Das Ergebnis: Die vermeintliche Partnerin hat sich als Betrügerin erwiesen, der Mann hat viel eigenes Geld investiert und verloren („locker 100.000 Euro“, sagte er), und weil die Betrüger sein Konto dazu genutzt haben, um 13.250 Euro zu transferieren, musste er sich nun vor dem Böblinger Amtsgericht auch noch wegen leichtfertiger Geldwäsche verantworten.

Vor Gericht zog er den Einspruch gegen den Strafbefehl ...

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