Menü
Vor Gericht

Weil der Stadt gewinnt den Streit um die Streuobstwiesen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist Beschwerde von Umweltschutzverbänden zum Baugebiet „Häugern Nord“ in zweiter Instanz zurück.

Von Heinz Richter

Weil der Stadt. Grünes Licht vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für das Baugebiet „Häugern Nord“. Die Eilanträge gegen die Umwandlung des Streuobstbestandes von BUND und Nabu sind auch in zweiter Instanz erfolglos. Die Stadt Weil der Stadt kann nun das Baugebiet an der Landesstraße 1182 (Merklingen-Weil der Stadt) weiter erschließen.

Mit zwei Beschlüssen vom 4. Februar hat der fünfte Senat des VGH die Beschwerden zurückgewiesen. In der Begründung heißt es, dass der Streuobstbestand zwar ...

Weiter geht's mit SzBz-Plus
Hier geht es zu weiteren Angeboten

Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten

Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0