Päckchen landeten im Graben
Den Begriff Wurfsendung hat ein 19-Jähriger aus Weil im Schönbuch wohl falsch verstanden, als er im Auftrag eines Zustellers Päcken und Kataloge nicht etwa in die Briefkästen der Empfänger einwarf, sondern zum Fenster seines Autos hinaus in den Graben. Wegen Verletzung des Postgeheimnisses wurde er vom Böblinger Amtsgericht zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Im Frühjahr war er bei einem Zusteller beschäftigt. In dessen Auftrag sollte der Angeklagte am 9. Mai in Weil im Schönbuch Päcken ...
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