Magstadt: Mit einem Abriss fällt auch der Bestandsschutz
MAGSTADT. Ein Gebäude mit Bestandsschutz darf man nicht abreißen und neu aufbauen. Darauf wies Magstadts Bauamtsleiter Leonhard Weinmann in dessen letzter Sitzung eindrücklich hin: „Durch den Abbruch geht der Bestandsschutz verloren.“ Auslöser für das Thema war der Antrag eines Grundstücksbesitzers im Magstadter Gewann Herzogen, der ein einsturzgefährdetes Gerätehaus abbrechen und durch ein neues ersetzen will.
Das Gewann Herzogen, rechts der Ihinger Straße und fast an der Markungsgrenze zu Renningen ...
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