Menü
Im Notfall 110 wählen

Kreis Böblingen: Polizei-Tipps zur Sicherheit im Fasching

Die größte Gefahr in der närrischen Zeit geht von Alkoholmissbrauch aus, nicht zuletzt im Straßenverkehr. Im Zweifel Beamte ansprechen.
Von Peter Maier
Sicher ist sicher: Damit nichts Dummes passiert, sind Polizeibeamte bei größeren Faschingsveranstaltungen vor Ort. In Uniform, aber auch in Zivil.      Bild: DABLJU / Adobe Stock

Sicher ist sicher: Damit nichts Dummes passiert, sind Polizeibeamte bei größeren Faschingsveranstaltungen vor Ort. In Uniform, aber auch in Zivil. Bild: DABLJU / Adobe Stock 348946378

**Kreis Böblingen.**Mit dem Ehninger Karnevalsumzug am Sonntag findet die erste richtig große Fasnets-Veranstaltung im Kreis Böblingen statt. Die Polizei weist darauf hin, dass auch während der „fünften Jahreszeit" Regeln und Vorschriften gelten, und gibt die folgenden Tipps. Auch zur eigenen Sicherheit.

Für viele Fasnetsbegeisterte sind die zahlreichen Veranstaltungen rund um den Fasching oft auch Anlass, etwas ausgelassener zu feiern. Aus Spaß könne aber schnell bitterer Ernst werden: „Besonders wenn man einen Unfall verursacht oder auch ohne Unfall alkoholisiert am Steuer seines Fahrzeugs von der Polizei erwischt wird.“

Hände weg vom Alkohol

Aber auch dann, wenn man aufgrund von Trunkenheit für andere zu einem willkommenen Opfer für eine Straftat werde oder sich selbst zu einer solchen hinreißen lasse, die man nüchtern nie begehen würde.

Die Polizei wird verstärkt kontrollieren, sodass laut Polizei diejenigen, die aufgrund ihres Alkohol- oder Drogenkonsums für andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst eine Gefahr darstellen, damit rechnen müssen, aus dem Verkehr gezogen zu werden.

Die Tipps der Polizei

Damit sich nicht für den einen oder anderen Narren schon vorzeitig ein persönlicher Aschermittwoch einstellt, gibt die Polizei folgende Tipps:

Hände weg von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen – von illegalen Drogen sowieso. Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren.

Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt ohne Wenn und Aber die Null-Promille-Grenze.

Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen – das Geld ist gut investiert.

Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie schon vorher, wer auf dem Heimweg fährt und folglich nüchtern bleibt.

Setzen Sie sich nicht zu alkoholisierten oder unter dem Einfluss anderer Drogen stehenden Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto. Das kann lebensgefährlich sein.

Alkoholabgabe an Jugendliche

Kinder und Jugendliche wollen alles ausprobieren, können aber die Folgen oft nicht abschätzen, sagt die Polizei. Deshalb würden die Jugendschutzbestimmungen auch die Erwachsenen in die Pflicht nehmen.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder -beauftragten auf Faschingsbällen nichts verloren, schreibt die Polizei. Für sie sei auch jeglicher Alkohol tabu.

Kein Schnaps an Jugendliche und Kinder

Zwischen 16 und 18 Jahren dürfe zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden. Der Ausschank und auch das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken – auch Mix-Getränken und Alkopops – seien aber nur an Volljährige erlaubt.

Tipps wegen K.o.-Tropfen

Insbesondere Frauen haben laut Polizei Angst, Opfer von K.o.-Tropfen zu werden, deren Symptome zunächst denen von übermäßigem Alkoholkonsum gleichen.

Die Substanz sei im Blut nur fünf bis acht Stunden, im Urin maximal 12 Stunden nachweisbar. Daher sei sehr wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin ärztlich untersuchen zu lassen.

Die Polizei empfiehlt vorsorglich, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und insbesondere von unbekannten Spendern oder flüchtigen Bekanntschaften keine offenen Getränke anzunehmen.

Auch Zivilpolizisten sind im Einsatz

Generell werde die Polizei wie schon in den vergangenen Jahren bei größeren Veranstaltungen und Umzügen erhöhte Präsenz zeigen und auch vermehrt Kontrollen durchführen.

Die Einsatzkräfte agieren aber nicht nur offen und durch ihre Warnwesten mit der Aufschrift Polizei gut erkennbar, sondern auch in Zivil, so die Polizei.

Teilweise würden die uniformierten Polizeibeamten vorsorglich auch die Maschinenpistole mitführen, was aber kein Grund zur Verunsicherung zu sein brauche.

Nicht nur Alkohol und Drogen

Die Polizei habe aber nicht nur das Thema Alkohol oder Drogen im Visier, sondern auch mögliche sexuelle Übergriffe, die allgemeine Kriminalität und die abstrakte Terrorgefahr.

Dabei stehe die Polizei in intensivem Kontakt mit Kommunen und Veranstaltern und habe bei entsprechenden Veranstaltungen das Publikum im Blick. „Wir können aber nicht überall sein“, schreibt das Polizeipräsidium weiter. "Im Notfall 110 wählen.“