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Das Land regelt die Kita-Testpflicht selbst / Landkreis wird seine Allgemeinverfügung früher zurücknehmen

Kreis Böblingen: 3 Schnelltests oder 2 PCR-Tests für Kita-Kinder

Von Peter Maier

Kreis Böblingen - Mitte November hatte der Landkreis Böblingen, nach Abfrage unter allen Städten und Gemeinden, beschlossen, die Testpflicht beim Besuch von Kindertageseinrichtungen wieder einzuführen. Am 24. November war die Regelung in Kraft getreten und sollte bis 14. Januar gelten.

Nun hat das Land Baden-Württemberg bekannt gegeben, dass Kultus- und Sozialministerium eine eigene Regelung vorbereiten für eine Testpflicht für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres vor dem Besuch von Kitaeinrichtungen. Die Landesverordnung soll ab dem 10. Januar gelten. Die Testungen können voraussichtlich entweder vor Ort in der Kita vorgenommen werden oder zu Hause von den Eltern. In letzterem Fall müssen die Eltern einen entsprechenden Nachweis führen.

"Schutzzaun für die Kitas"

Laut Presseerklärung des Landes ist vorgesehen, dass entweder drei Mal pro Woche ein Schnelltest oder zwei Mal pro Woche ein PCR-Test gemacht wird. Insofern geht die vom Land geplante Regelung über das hinaus, was der Landkreis in seiner Allgemeinverfügung geregelt hatte. (Die Verfügung, die derzeit noch in Kraft ist, sieht die Testung zwei Mal pro Woche vor).

„Es war ein mutiger Sonderweg, den wir hier im Landkreis Böblingen und gemeinsam mit den Kommunen gegangen sind. Dafür bedanke ich mich nochmals bei den Städten und Gemeinden und insbesondere bei den in den Kitas Beschäftigten für die strikte Umsetzung“, so Landrat Roland Bernhard. „Diese Testungen haben sich schon früh als ein Schutzzaun für die Kitas erwiesen. So konnten Erkrankungen erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden.“ Zudem sei auch die Kita-Testung ein Baustein von vielen, die Inzidenz im Zaum zu halten.

Positive Rückmeldungen

Der Landkreis wird seine Verfügung rechtzeitig vor Inkrafttreten der Landesverordnung aufheben. Man könne ein positives Fazit ziehen, sagt der Landrat. „Wir haben gute Erfahrungen gemacht. Die Testungen waren seitens vieler Eltern ein Wunsch, und wir haben zahlreiche positive Rückmeldungen aus der Elternschaft oder aus den Einrichtungen erhalten.“

Letztlich habe die Testung auch dazu geführt, dass die Einrichtungen offen gehalten werden konnten. Er begrüße die einheitliche Landesregelung, so Roland Bernhard. „Sie kommt spät, aber wir sehen uns im Landkreis in unserem Tun bestärkt. Unsere eigene Allgemeinverfügung wird dann zugunsten des Landesrechts aufgehoben.“

Die Beschaffung der Tests erfolgt über die Kommunen oder die freien Träger. Bürgermeister Bernd Dürr aus Bondorf, gleichzeitig Kreisverbandsvorsitzender des Gemeindetags im Landkreis Böblingen, ergänzt: „Wir haben uns bereits vor Wochen eine landeseinheitliche Regelung gewünscht. Mit dem nun vollzogenen Schritt des Landes wird deutlich, dass der Böblinger Weg der Testung richtig war und wir damit bereits in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag zur Offenhaltung unserer Kitas leisten konnten. Insofern begrüße ich, dass nun landesweit die Testpflicht kommt“.


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