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Kreis Böblingen: Seit 1. März heißt es für den Einzelhandel in Baden-Württemberg: Alkohol darf ab 22 Uhr nicht mehr verkauft werden

Kontrolle der Tankstellen ist schwierig

Von Anja Kienle und Julian Zündorf

Nach langem Ringen wurde die Ergänzung zum Ladenöffnungsgesetz von der Landesregierung beschlossen, um den Alkoholkonsum von Jugendlichen, speziell das exzessive "Komasaufen" an den Wochenenden, einzudämmen. Keine Auskunft an Tankstellen Konkrete Auswirkungen bekommen bisher vor allem Tankstellenbetreiber zu spüren. Nur mit einer speziellen Gastro-Konzession darf hier Alkohol weiterhin legal ausgeschenkt werden. Alle anderen Tankstellen sind nach dem Gesetz Einzelhandelsgeschäfte, die ...

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