Immer schön auf den Rücken
Zum Wohle: Ausnahmsweise darf es heute Abend doch ein kühles Blondes sein. Nicht zu schlank, weich und kurvig. Goldgelb prickelnd und mit Blume. Das zischt. Die Krüge hoch, es ist ein ganz besonderer Tag.
Wasser, Hopfen und Gerste gehören in ein Bier, mehr nicht. So legte es Herzog Wilhelm IV. im Bayerischen Reinheitsgebot vom 23. April 1516 fest. Ob daran zu rütteln ist, darüber streiten mittlerweile auch die Gelehrten. Es ist wirklich nicht so, dass jeder Braumeister Zauberhaftes aus dem Bottich ...
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