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Verkehrslärm

Fehlender Lärmaktionsplan: Deutsche Umwelthilfe verklagt Stadt Sindelfingen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt im Kampf gegen gesundheitsschädlichen Verkehrslärm gegen Mannheim, Sindelfingen, Baden-Baden und Hameln sowie gegen das Regierungspräsidium Darmstadt.
Von Tim Schweiker
Wegen fehlendem Lärmaktionsplan: Die Deutsche Umwelthilfe verklagt die Sadt Sindelfingen.

Wegen fehlendem Lärmaktionsplan: Die Deutsche Umwelthilfe verklagt die Sadt Sindelfingen.

Bild: THORSTEN MALINOWSKI

Berlin/Sindelfingen. Bereits seit Juli 2024 müssen aktuelle Lärmaktionspläne mit konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung vorliegen.

„Die von einer Klage betroffenen Behörden haben entweder bis heute keine Entwürfe vorgelegt oder die erstellten Pläne erfüllen nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen aus der Umgebungslärm-Richtlinie der Europäischen Union. Die DUH hatte bereits im vergangenen Jahr deutschlandweit 25 Rechtsverfahren mit offiziellen Anträgen für wirksame Lärmaktionspläne eingeleitet. Die aktuellen Klagen sind nun der nächste Schritt und stehen beispielhaft für zahlreiche ungenügende Lärmaktionspläne im ganzen Bundesgebiet“, heißt es in einer Pressemitteilung der DHU.

Die Städte Mannheim, Baden-Baden, Hameln und Sindelfingen hätten bislang keine Entwürfe für aktuelle Lärmaktionspläne und auch „keinen konkreten oder ambitionierten Zeitplan zur Erstellung dieser Pläne“.

Auf Anfrage der SZ/BZ heißt es seitens der Stadt Sindelfingen: "Wir haben die Klage der Deutschen Umwelthilfe erhalten und prüfen diese nun."

„Krankmachender Verkehrslärm“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Millionen Menschen in Deutschland leiden unter krankmachendem Verkehrslärm. Trotzdem ignorieren viele Behörden die gesetzliche Pflicht, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Wir ziehen wegen fehlender oder mangelhafter Lärmaktionspläne gegen vier Städte und ein Regierungspräsidium vor Gericht, damit die Menschen endlich besser vor Lärm geschützt werden. Mit Tempo 30 lässt sich die Lärmbelastung an Hauptstraßen schnell und kostenlos deutlich reduzieren. Mit der Lärmaktionsplanung haben die Städte dafür einen wirksamen Hebel, solange die Bundesregierung sich weigert, Tempo 30 innerorts zur Regelgeschwindigkeit zu erklären.“

Während Lärmschutzwände, Lärmschutzfenster oder Flüsterasphalt sehr teuer sind, sei Tempo 30 schnell und kostenlos umsetzbar, so die DHU: „Im Vergleich zu Tempo 50 wirkt Tempo 30 auf das menschliche Ohr wie eine Halbierung des Verkehrsaufkommens. Das entspricht einer Lärmminderung um zwei bis drei Dezibel.“

Kommunen in Deutschland – oder in manchen Bundesländern auch Landesbehörden – sind gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre einen aktuellen Lärmaktionsplan zu erstellen. Die letzte Frist lief am 18. Juli 2024 ab. Lärmaktionspläne basierend auf aktuellen Lärmkartierungen sind das zentrale Instrument der Europäischen Umgebungslärm-Richtlinie, um Verkehrslärm zu bekämpfen.

Von den 25 Rechtsverfahren der DUH sind betroffen: Aalen, Baden-Baden, Bergisch Gladbach, Brandenburg a.d. Havel, Bremerhaven, Darmstadt (Regierungsbezirk), Essen, Filderstadt, Frankfurt (Oder), Freiburg, Hameln, Hildesheim, Kiel, Lörrach, Ludwigshafen, Mannheim, Neubrandenburg, Ravensburg, Rostock, Saarbrücken, Sindelfingen, Stuttgart, Ulm, Waiblingen, Würzburg.

Laut Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA) fühlen sich 76 Prozent der Menschen in Deutschland von Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt. Mehr als 16 Millionen Menschen in Deutschland sind Lärmpegeln ausgesetzt, die nachweislich ein Gesundheitsrisiko darstellen. Schlafstörungen und eine Reihe von Krankheiten, wie Bluthochdruck und Gefäßerkrankungen, können die Folge sein. Auch das Risiko für Depressionen und Angststörungen kann zunehmen. Verkehrslärm schluckt außerdem jährlich Steuergeld in Milliardenhöhe: Die Gesundheitskosten durch Lärm betrugen im Jahr 2016 laut UBA 1,77 Milliarden Euro.