Das Landratsamt hat recht
**Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Rechtsauffassung des Landratsamtes Böblingen bestätigt. Er lehnte einen Antrag auf Zulassung einer Berufung ab, weil dieser nicht begründet sei. **
Konkret geht es um die Verfügung des Landratsamtes Böblingen an zwei Grundstücksbesitzer zum Rückbau ihrer zu groß gebauten Wochenendhäuser im Wochenendhausgebiet Reisach in Magstadt.
Die beiden Grundstückseigentümer klagten beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Entscheidung des Landratsamtes ...
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