

Ein juristisches Thema, nämlich das Behinderten-Testament, stand neben Berichten, Ehrungen und Regularien auf der Tagesordnung der diesjährigen Mitgliederversammlung der Lebenshilfe.
Rechtsanwalt Gunnar Stuhlmann aus Weissach im Tal versuchte zu erklären, was Eltern beachten müssen, um ihr behindertes Kind nach ihrem Tod abzusichern. Das Problem sei, dass bei Menschen mit Behinderung, die in einem Heim oder betreuten Wohnen leben, das Vermögen zunächst an den Sozialhilfeträger geht.
Ausgenommen ...
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