Neue Gnadenfrist für Betreiberfirma Nord Stream 2
Zug - Über die Zukunft der Nord Stream 2 AG ist immer noch nicht entschieden. Ein Schweizer Gericht im Kanton Zug hat den Gläubigern des hoch verschuldeten Pipeline-Betreibers in Besitz der russischen Gesellschaft Gazprom eine letzte Frist gesetzt, um über einen vorgelegten Nachlassvertrag zu entscheiden. Sie haben bis 8. Januar 2025 Zeit, um Zustimmungen einzureichen.
"Bei Nichterreichen des erforderlichen Quorums wäre der unterbreitete Nachlassvertrag nicht angenommen und würde zur Konkurseröffnung ...
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