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Wahlwerbespot von Satirepartei

Gericht verpflichtet ZDF zu Ausstrahlung von provokanter Merz-Satire

Ein Wahlwerbespot greift das umstrittene Abstimmungsverhalten von Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz 1997 zum Thema Vergewaltigung in der Ehe auf. Ein Gericht entschied: Er musste gesendet werden.
Von Sascha Maier/dpa
Ausschnitt aus dem provokanten Videoclip, der auch im Netz auf Portalen wie YouTube verfügbar ist.

Ausschnitt aus dem provokanten Videoclip, der auch im Netz auf Portalen wie YouTube verfügbar ist.

Bild: Foto: Screenshot YouTube/Die Partei

Das ZDF musste einen Wahlwerbespot der Satirepartei „Die Partei“ im Bundestagswahlkampf laut einer Gerichtsentscheidung ausstrahlen. Das Verwaltungsgericht Mainz verpflichtete das Zweite Deutsche Fernsehen in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, den Beitrag zur vorgesehenen Sendezeit am Samstag (15. Februar) gegen 17.35 Uhr auszustrahlen. So kam es dann auch.

Der Wahlwerbespot hat es tatsächlich in sich: Darin ist zu sehen, wie eine Gruppe Frauen einen Darsteller, der Unions-Kanzlerkandidat Friedrich ...

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