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Karlsruher Impfurteil

Es geht um Masern, nicht um Corona

Das Karlsruher Urteil ist zwar eindeutig, lässt aber keine Rückschlüsse auf die Corona-Thematik zu.
Von Norbert Wallet
Die Masern-Impfpflicht verstößt nicht gegen die Verfassung, hat Karlsruhe entschieden.

Die Masern-Impfpflicht verstößt nicht gegen die Verfassung, hat Karlsruhe entschieden. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Karlsruhe. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Masernimpfung zieht wohl vor allem deshalb so großes Interesse auf sich, weil die Debatte über eine Corona-Impfpflicht noch immer nachhallt. Allerdings sollte man in die Karlsruher Urteilsbegründung zur Masernthematik nicht allzu viele Hinweise hineinlesen, die über das konkret zu Entscheidende hinausweisen.

Die Masernimpfung gewährt lebenslangen Schutz

Es gibt eben beträchtliche Unterschiede: Der Masernimpfstoff ist seit Langem eingeführt, ...

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