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Osttangente

Magstadt: „Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger“

Gemeinderätin Gabriele Vorreiter wollte , wer die Kosten des Verfahrens zu tragen habe.

Von Karlheinz Reichert
Gut 30 Magstadter kamen zur Gerichtsverhandlung nach Mannheim.

Gut 30 Magstadter kamen zur Gerichtsverhandlung nach Mannheim.

Bild: Reichert/A

Magstadt. Bürgermeister Florian Glock gab in der Gemeinderatssitzung die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) bekannt, nach der der Bebauungsplan Osttangente seine Gültigkeit behält (die SZ/BZ berichtete). Gemeinderätin Gabriele Vorreiter (SPD) wollte dazu wissen, wer denn die Kosten des Verfahrens zu tragen hätte.

Bürgermeister Glock verwies in seiner Antwort auf die Entscheidung des VGH: „Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.“ Das gelte zumindest für die Gerichtskosten. ...

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