

Kreis Böblingen - Kostenlose Schnelltests soll es ab dem 11. Oktober lediglich noch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, geben. „Der Referentenentwurf der neuen Testverordnung sieht vor, dass die Ärzte wie bereits zuvor bei der Maskenpflicht berechtigt sein sollen, diese Atteste auszustellen“, erklärt der Holzgerlinger Apotheker Dr. Björn Schittenhelm, der Erfinder des Schnelltestkonzepts im Kreis Böblingen. ...
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