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Aidlingen: Vier Ersatzquartiere müssen gefunden werden

Rücksicht auf Fledermäuse

Weil ein Bauträger auf einem Grundstück an der Hanfbergstraße 4 in Aidlingen ein Wohnhaus mit fünf Wohneinheiten erstellen möchte, wurde eine Änderung des Bebauungsplanes „Ob dem Bad/Hinterhagstraße“ notwendig. Jetzt fasste der Gemeinderat dazu den Auslegungsbeschluss.
Von unserem Mitarbeiter Heinz Richter

Bereits im November vergangenen Jahres hat sich der Technische Ausschuss mit dem Bauvorhaben befasst und dem mehrheitlich zugestimmt. Die eingereichte Planung des Bauträgers weicht von den Festsetzungen im Bebauungsplan in verschiedenen Punkten ab. Es wird nicht eingeschossig gebaut, die Dachneigung von 35 Grad und die Gebäudehöhe talseits mit 5,5 Meter werden nicht eingehalten.

Trotzdem war die Mehrheit im Technischen Ausschuss der Meinung, dass die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind, weil ...

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