Nutzung und Nutzen der elektronischen Patientenakte
Kreis Böblingen. Wann war der letzte Check-Up beim Hausarzt und was stand nochmal im Entlassbrief des Krankenhauses? In welcher Dosierung nehme ich welche Medikamente? Und wo steckt eigentlich der Impfpass? Solche Fragen lassen sich künftig sicher und schnell beantworten, denn in der elektronischen Patientenakte (ePA) finden sich diese Informationen wieder. Seit Mitte Januar hat der Rollout der ePA begonnen. Was bedeutet der ePA-Start für die gesetzlich Versicherten? Darüber sprach die SZ/BZ mit Wassiliki Babel, Pressesprecherin Presse und Politik AOK – Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen
Die ePA in einem Satz erklärt: Alle relevanten medizinischen Daten sind an einem sicheren digitalen Ort gebündelt und abrufbar. Und warum ist das gut?
Wassiliki Babel: „Für uns alle ist es sinnvoll, wichtige Gesundheitsdaten immer griffbereit zu haben. Vor allem, um behandelnden Ärztinnen und Ärzten die eigene Krankengeschichte zur Verfügung zu stellen. Bisher sind diese Dokumente auf unterschiedliche Orte, wie Arztpraxen oder Krankenhäuser verstreut. Andere Unterlagen wie Röntgenbilder oder gefaxte Befunde besitzen viele nur zu-hause in Papierform. Statt in einer unübersichtlichen Zettelwirtschaft sind in der ePA alle Unterlagen, die für die eigene Gesundheit wichtig sind, an einem Ort gebündelt. Damit ist die ePA ein Meilenstein in der Gesundheitsversor-gung und wird viele Vorteile bringen.“
Inwiefern?
Wassiliki Babel: „Durch die ePA habe ich beispielsweise meinen Medikationsplan oder meinen Impfpass immer griffbereit und kann dort wichtige medizinische Dokumente speichern. Aber auch mein Hausarzt oder behandelnde Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern, also Leistungserbringer, können die Mappe befüllen. Kommt es zu einer Notfallsituation können diese Informationen lebensrettend sein. Dies belegen auch die positiven Erfahrungen anderer europäischer Länder, die die digitale Gesundheitsakte schon länger nutzen.“
Nun ist die ePA seit ein paar Tagen gestartet – was heißt das jetzt konkret?
Wassiliki Babel: „Fakt ist, dass es noch ein paar Wochen dauern wird bis die elektronischen Akten für alle, die der ePA nicht widersprochen haben, angelegt sind. Parallel läuft aber auch eine Initiierungsphase in Modellregionen.“
Was heißt das, was genau passiert in dieser Initiierungsphase?
Wassiliki Babel: „Ausgewählte Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen arbeiten in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken, Nordrhein und Westfalen-Lippe jetzt mit der ePA. Dieser Testlauf dient dazu, wichtige Erfahrungen zu sammeln und mögliche Herausforderungen frühzeitig zu identifizieren, um zeit-nah Lösungen zu erarbeiten.“
Muss die ePA genutzt werden?
Wassiliki Babel: „Nein, die Nutzung der ePA bleibt freiwillig.“
Wie kommen die Daten auf die ePA?
Wassiliki Babel: „Leistungserbringer, also unter anderem Ärzte in Praxen und Krankenhäusern befüllen die ePA, also hinterlegen hier Informationen, wie beispielsweise ei-nen Krankenhausbericht. Sie können nicht zeitlich unbegrenzt und zu jeder Zeit auf die ePA zugreifen. Erst mit dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte gewähren Sie Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen automatisch den Zugang zu ihrer ePA.“
Kann ich meine Daten jetzt schon auf der ePA einsehen?
Wassiliki Babel: „Aufgrund der Startphase der ePA und deren umfangreichen technischen Anpassungen empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden, den Abschluss der Rollout-Phase abzuwarten. AOK-Versicherte können dann über die App „AOK Mein Leben“ auf dem Smartphone oder Tablet die ePA einsehen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll es auch möglich sein, am PC die ePA einzurichten.“
Was ermöglicht genau die App?
Wassiliki Babel: „In der App kann ich meine ePA einsehen oder selbst Dokumente hochladen. Dadurch verbessert sich meine Informationslage als Patient. Außerdem kann ich die Zugriffsrechte auf meine ePA individuell gestalten. Grundsätzlich hat eine Arztpraxis mit dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte automatisch den Zugang zur ePA. Diese Zugriffsrechte können in der App jederzeit geändert oder entzogen werden. Somit haben die Versicherten selbst die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten.“
Mehr Informationen auch auf aok.de/epa