![Ursula Schneller aus Renningen stellt bei der Sindelfinger Galerie im Schaufenster in der Planiestraße 13 ihre Aquarelle und weitere Arbeiten aus. Die Ausstellung ist bis 17. Mai und ist rund um die Uhr von der Straße aus zu sehen.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/419/63419/63419_Ursula_Schneller_20250215_110547.jpg?_=1739947958&w=318&a=1.7777777777777777777777777777778&f=inside)
![Ursula Schneller aus Renningen stellt bei der Sindelfinger Galerie im Schaufenster in der Planiestraße 13 ihre Aquarelle und weitere Arbeiten aus. Die Ausstellung ist bis 17. Mai und ist rund um die Uhr von der Straße aus zu sehen.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/419/63419/63419_Ursula_Schneller_20250215_110547.jpg?_=1739947958&w=318&a=1.7777777777777777777777777777778&f=inside)
Weil der Stadt. Zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, der die Rodung von Obstbäumen am Stadtrand von Weil der Stadt als rechtmäßig beurteilt hat, äußert sich nun auch der Nabu (Naturschutzbund) Baden-Württemberg und spricht von einer „bitteren Entscheidung“.
Die Stadt Weil der Stadt hat im laufenden Bebauungsplanverfahren „Häugern“, wie berichtet, mit der Rodung von Streuobstbäumen begonnen. Dagegen haben zwei Naturschutzverbände einen Eilantrag gestellt, über den der Verwaltungsgerichtshof im Sinne der Stadt entschieden hat. Damit können nun auch die restlichen Streuobstbäume gegenüber vom Weil der Städter Gewerbegebiet an der Landesstraße nach Merklingen gefällt werden.
Damit gehe ein wertvoller Lebensraum für seltene Fledermäuse, Vögel und holzbewohnende Käferarten endgültig verloren, bedauert der Nabu. „Wir sind enttäuscht über diese Gerichtsentscheidung, aber als gute Demokraten akzeptieren wir das Ergebnis natürlich. Wir wollten wissen, wie weit der Paragraf zum Schutz von Streuobstwiesen in Baden-Württemberg wirkt. Der nun vorliegende VGH-Beschluss schafft weiter Klarheit: Bebauung schlägt auch weiterhin Naturschutz. Die Kommunen müssen ihren Bedarf nur ausreichend gut begründen. Für die Natur ist das bitter“, sagt Nabu-Landesvorsitzender Johannes Enssle.
Dass die Stadt bereits im November voreilig, wie es Johannes Enssle bezeichnet, 120 Streuobstbäume fällen ließ, ohne diesen VGH-Beschluss abzuwarten, bleibt für sie auch weiterhin höchst irritierend. „Als Nabu hätten wir uns von der Stadt hier mehr Fairness und Achtung des Rechtsschutzes gewünscht“, führt der Landesvorsitzende weiter aus.
Für den Nabu ist klar: „Auch künftig steht der Schutz der Streuobstwiesen ganz oben auf der Agenda. Wir werden weiterhin scharf beobachten, was die Kommunen und die Landratsämter zum Erhalt der Streuobstwiesen tun und ob sie das Biodiversitätsstärkungsgesetz achten“.