

Bei der Veranstaltung der Gemeindeverwaltung Ostelsheim am 26. März zur dortigen Windkraftplanung durch den Vorhabensträger Stadtwerke Tübingen wurde darauf verweisen, dass die Gutachten (Artenschutz, Wasserschutz, Lärm usw...) im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom Landratsamt geprüft werden.
Dem ist nicht so. Wir haben es bei den Windenergie-Gutachten mit Gefälligkeitsgutachten im großen Stil zu tun, da der Projektierer seine Gutachter mitbringt. Die Spitze der Absurdität zeigte ...
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