Kreis Böblingen: Keine Krabbeltiere in Mehl und Brot
Kreis Böblingen. Den gelben Mehlwurm, die Europäische Wanderheuschrecke, die Hausgrille (Heimchen) und den Buffalowurm (Larve des Getreideschimmelkäfers) mag man für Ungeziefer halten. Laut EU-Verordnung sind sie Novel Food, neuartige Lebensmittel, die gefroren, getrocknet und/oder gemahlen bei der Herstellung von Lebensmitteln mit verarbeitet werden dürfen. Nach einer wissenschaftlichen Bewertung der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gilt der Verzehr dieser Insekten als gesundheitlich ...
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