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Bäcker klären ihre Kunden auf

Kreis Böblingen: Keine Krabbeltiere in Mehl und Brot

Bäcker im Kreis Böblingen machen darauf aufmerksam, dass sie keine Insekten in ihren Betrieben verarbeiten.

Von Karlheinz Reichert
Die getrocknete Larve des Mehlkäfers Tenebrio molitor (Mehlwurm) darf als Ganzes oder gemahlen verkauft werden.

Die getrocknete Larve des Mehlkäfers Tenebrio molitor (Mehlwurm) darf als Ganzes oder gemahlen verkauft werden.

Bild: Bartek/Adobe Stock

Kreis Böblingen. Den gelben Mehlwurm, die Europäische Wanderheuschrecke, die Hausgrille (Heimchen) und den Buffalowurm (Larve des Getreideschimmelkäfers) mag man für Ungeziefer halten. Laut EU-Verordnung sind sie Novel Food, neuartige Lebensmittel, die gefroren, getrocknet und/oder gemahlen bei der Herstellung von Lebensmitteln mit verarbeitet werden dürfen. Nach einer wissenschaftlichen Bewertung der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gilt der Verzehr dieser Insekten als gesundheitlich ...

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