Kreis Böblingen: Inzidenz sinkt wieder unter 500
Kreis Böblingen - Da die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Böblingen am vergangenen Wochenende zwei Tage in Folge den kritischen Wert von 500 überschritt, gelten seit dem Montag für den Kreis Böblingen lokale Ausgangsbeschränkungen und eine 2G-Regel für den Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung gehört. Abholangebote und Lieferdienste sind allerdings weiter uneingeschränkt möglich.
Die Ausgangsbeschränkung gilt zwischen 21 und 5 Uhr. Personen, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen in diesem Zeitraum ihre Wohnung nur aus triftigen Gründen, zum Beispiel für einen medizinischen Notfall verlassen.
Von dieser Regelung sind aber laut Angaben des baden-württembergischen Sozialministeriums nach wie vor Personen ausgenommen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, den Attest dafür müssen sie dabei mit sich führen.
Auch Schwangere und Stillende sind noch bis zum 10. Dezember von der Regelung ausgenommen, da für sie erst seit dem 10. September eine Impfempfehlung der Stiko (Ständigen Impfkommission) vorliegt, auch sie müssen einen Nachweis beziehungsweise ihren Mutterpass mit sich führen.
Ebenso nicht betroffen von den Ausgangsbeschränkungen sind Schüler sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre.
Wert muss fünf Tage unter 500 liegen
Die verschärften Regelungen im Kreis Böblingen werden dann aufgehoben, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 500 liegt. Am Montag (445,4) lag der Wert erstmals unter der kritischen Grenze von 500. Am Dienstag sank die 7-Tage-Inzidenz erneut auf 426,1.