

„Ihr habt Sorgen. Als gäbe es keine wichtigeren Themen...“ Der Kommentar zeigt: Dass die SZ/BZ auf eine Leser-Anfrage reagiert und nachgefragt hat, wie lange alte Plakate in einer Stadt eigentlich hängen dürfen, bis ein Bußgeld kommt, kam offensichtlich nicht überall gut an. Warum eigentlich?
Das Beispiel aus der Maichinger Allmendstraße mit einem Hinweis auf einen Hallenflohmarkt im Dezember steht exemplarisch für zahllose Zeugen alter Ankündigungen quer durch den urbanen Gemüsegarten. Längst vergilbt und halb heruntergerissen, verschandeln sie den Straßenrand und die Flur. Mehr noch: So, wie eine erste dreckige Tasse in der Gemeinschaftsküche, ziehen sie weiteren Krempel an, der da nicht hingehört.
Müll macht Müll und Müll wächst sich aus. An Ort und Stelle kommt gerne was dazu, dazu wird manches vom Winde verweht. Wer zuletzt bei der Kreis-Putzete mitgemacht hat, fischte vielleicht auch das ein oder andere Plakat aus dem Wasser oder zumindest Überbleibsel davon. So pries ein Papierfetzen im Goldbach den vor Monaten weitergezogenen Zirkus an. Spätestens, wenn das Fischlein daran knabbert, ist der Spaß vorbei.
Aus diesen Gründen ist die Frage, wie lange ein Plakat im öffentlichen Raum hängen darf – mindestens Bauzäune sind davon gepflastert – genauso wichtig wie die, wann der Verursacher dafür zur Rechenschaft gezogen wird. Da ist noch reichlich Luft nach oben. Und mit welcher Konsequenz. Die alten Fetzen müssen weg, und zwar von dem, der sie anbringen ließ. Ohne Wenn und Aber.