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zu: Wenn Parkplätze dem Radweg weichen (SZ/BZ vom 1. März)

Kein Bezug und inhaltlich falsch

Der permanent stattfindende Durchgangsverkehr durch die Fahrradstraße ist illegal, wird nur leider nicht geahndet. Wie wäre es denn einmal mit einer Überschrift und einem Beitrag, die diese permanente Rechtsverletzung thematisiert?

Von Rainer Dammers

Was ist aus objektiver Berichterstattung geworden bei der SZBZ? Die Überschrift ‚Wenn Parkplätze dem Radweg weichen‘ hat keinen Bezug zum Inhalt des Artikels selbst und ist zudem inhaltlich falsch in mehreren Aspekten.

Wie im Artikel selbst ausführlich beschrieben, ist der Grund für den Wegfall der Flächen in diesem Fall der städtische Masterplan Bäume, der eine Ersatzpflanzung erfordert unweit eines Baumes, der gefällt werden muss, sowie die Zufahrt für eine neu gebaute Doppelgarage. Dies hat absolut ...

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