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Gärtringen

Gericht stärkt Belange der Fußgänger

Das Verwaltungsgericht Stuttgart gibt einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz statt. Die Verbindung zwischen dem Gärtringer Bahnhof und Edeka muss wieder als Gehweg mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ ausgeschildert werden.

Von Konrad Buck
Das Verkehrszeichen 239 weist einen Gehweg aus.

Das Verkehrszeichen 239 weist einen Gehweg aus.

Bild: Z

Gärtringen. Was früher galt und nun nicht mehr gilt, soll künftig wieder gelten: Die achte Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat die Gemeinde Gärtringen im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, auf dem Radweg entlang der Bahnlinie zwischen dem Edeka-Markt und der S-Bahn-Station vorläufig den ehemaligen Beschilderungszustand mit den Verkehrszeichen 239 (Gehweg) und 1022-10 (Radfahrer frei) wiederherzustellen.

Die Schilder verdeutlichen, dass Radfahrer auf diesen Gehwegen mit dem Zusatzzeichen ...

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