Gericht stärkt Belange der Fußgänger
Gärtringen. Was früher galt und nun nicht mehr gilt, soll künftig wieder gelten: Die achte Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat die Gemeinde Gärtringen im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, auf dem Radweg entlang der Bahnlinie zwischen dem Edeka-Markt und der S-Bahn-Station vorläufig den ehemaligen Beschilderungszustand mit den Verkehrszeichen 239 (Gehweg) und 1022-10 (Radfahrer frei) wiederherzustellen.
Die Schilder verdeutlichen, dass Radfahrer auf diesen Gehwegen mit dem Zusatzzeichen ...
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