![Beide Autos mussten abgeschleppt werden. Bild: SDMG / Dettenmeyer](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/821/61821/61821_20250210_SDMG_26822_A81_Unfall_pix_8.jpg?_=1739215718&w=318&a=1.7777777777777777777777777777778&f=cover)
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München - Menschen mit einem gutem Gleichgewichtssinn finden diese Art der elektrischen Mobilität verführerisch: E-Skateboards auf vier Rädern und ihre zweirädrigen Verwandten namens Hoverboards oder einrädrige Monowheels werden ohne Lenkstange durch bloße Gewichtsverlagerung gesteuert, per Fernbedienung gebremst oder beschleunigt – und können Spitzengeschwindigkeiten von 30 Stundenkilometern erreichen.
Das Problem ist, dass sie verkehrsrechtlich in Deutschland als Kraftfahrzeug gelten und eine ...
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