![Die Polizei sucht Zeugen.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/756/61756/61756_schlaegerei.jpg?_=1739194613&w=318&a=1.7777777777777777777777777777778&f=cover)
![Die Polizei sucht Zeugen.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/756/61756/61756_schlaegerei.jpg?_=1739194613&w=318&a=1.7777777777777777777777777777778&f=cover)
Stuttgart - Die Sachsen waren ganz vornedran. Schon im April dieses Jahres hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen erklärt, dass die von der sächsischen Landesregierung im April des Vorjahres beschlossenen Ausgangsbeschränkungen wegen Corona rechtswidrig gewesen seien. Die Entscheidung erging im so genannten Hauptsacheverfahren. Als es zuvor bereits um den einstweiligen Rechtsschutz gegangen war, hatten die Richter noch anders entschieden.
Jetzt hat Bayern ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0