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Nächtliche Corona-Ausgangssperre

Diese Regeln gelten ab Donnerstag in den Landkreisen

Baden-Württemberg will von Donnerstag an nächtliche Ausgangsbeschränkungen nur noch in Kreisen verhängen, die bei der Wocheninzidenz einen Wert von 50 überschreiten. Wie Bürger sich informieren können, was bei ihnen vor Ort gilt.
Von Arnold Rieger
Nach 20 Uhr darf derzeit im Südwesten niemand  vor die Tür. Diese landesweite Ausgangssperre wird nun ersetzt durch eine Regelung, die sich an den Infektionszahlen in  den Stadt- und Landkreisen orientiert. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Nach 20 Uhr darf derzeit im Südwesten niemand vor die Tür. Diese landesweite Ausgangssperre wird nun ersetzt durch eine Regelung, die sich an den Infektionszahlen in den Stadt- und Landkreisen orientiert. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Stuttgart - Die nächtliche Ausgangssperre zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll in Baden-Württemberg von Donnerstag an nur noch in solchen Kreisen gelten, in denen pro Woche mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner auftreten. Dies kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag an. Aktuell liegen noch 26 der 44 Stadt- und Landkreise über dieser kritischen Marke, Spitzenreiter ist der Hohenlohekreis mit einer Inzidenz von 130,5. Die Ausgangssperre soll zwischen 21 und 5 Uhr gelten. ...

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