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Ip-Adresse des Computers bringt Polizei auf die Spur

Böblingen: 52-Jähriger hatte 235 Bilddateien mit kinderpornografischen Inhalt

Zum 1. Juli 2021 ist die neue Fassung des Paragraphen 184 des Strafgesetzbuchs in Kraft getreten. Seither gelten die Verbreitung, der Erwerb oder der Besitz von kinderpornografischen Dateien als Verbrechenstatbestand, die Mindeststrafe beträgt ein Jahr.
Von Thomas Oberdorfer
Ein 52-jähriger Böblinger musste sich wegen des Besitzes von kinderpornografischen Datein vor dem Amtsgericht veranhtworten. Bild: Alexstar / Adobe Stock

Ein 52-jähriger Böblinger musste sich wegen des Besitzes von kinderpornografischen Datein vor dem Amtsgericht veranhtworten. Bild: Alexstar / Adobe Stock 102514141

Böblingen. Einen minder schweren Fall gibt es nicht mehr. Sprich, es genügt ein Bild oder ein Video, die Kinderpornografie darstellen, um wenigstens zu einem Jahr Haft verurteilt zu werden. Ein 52 Jahre alter Böblinger bekam die Folgen der Neufassung zu spüren. Bei ihm wurde bei einer Wohnungsdurchsuchung am 16. September 2022 morgens gegen 6.30 Uhr verschiedene Asservate sichergestellt, darunter drei Computer.

Die Polizei entdeckte im Zuge von deren Auswertung 235 Bilddateien mit kinderpornografischem ...

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