Alles zur Bundestagswahl
Kreis Böblingen. Am 23. Februar wählen Bürgerinnen und Bürger einen neuen Bundestag. Eigentlich war die Bundestagswahl im September angesetzt, doch nach dem Ampel-Aus letztes Jahr hat Kanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage beantragt. Diese hat er am 16. Dezember erwartungsgemäß verloren, weshalb Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier danach die Auflösung des Bundestags bekanntgegeben hat. Damit hat er den Weg für Neuwahlen freigemacht. Am 23. Februar setzen Bürgerinnen und Bürger nun ihre Kreuzchen. Wir erklären, wie man richtig wählt und was es zu beachten gibt.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle ab 18 Jahren, die einen deutschen Personalausweis haben und seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in Deutschland wohnen.
Was wird gewählt?
Bürgerinnen und Bürger wählen einen neuen Bundestag. 2025 ist es der 21. Bundestag. Repräsentanten des Volkes sind die Abgeordneten, die für jeweils vier Jahre gewählt werden. Zu den zentralen Aufgaben des Bundestags gehört es, Gesetze zu verabschieden sowie über den Bundeshaushalt zu entscheiden. Die Abgeordneten wählen außerdem den nächsten Bundeskanzler oder die nächste Bundeskanzlerin.
Wie wählt man?
Vor der Wahl bekommt jeder Wähler eine Wahlbenachrichtigung, auf der sein Wahllokal steht. Am Tag der Wahl findet man sich in seinem Wahllokal ein. Wichtig ist, den Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die Bundestagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl. Es kombiniert die Wahl von Direktkandidaten mit der proportionalen Sitzverteilung im Bundestag.
Das bedeutet, der Wähler hat zwei Stimmen. Er setzt also zwei Kreuze auf den Stimmzettel. Mit der Erststimme entscheidet der Wähler, welcher Politiker aus seinem Wahlkreis als Abgeordneter in den Bundestag einziehen soll. Das sind die Direktmandate. Es gibt 299 Wahlkreise. In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt.
Die Zweitstimme vergibt der Wähler an eine Partei. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält. Die Gesamtzahl der Sitze einer Partei entspricht den bundesweiten Stimmenanteilen der Partei. Das heißt: Hat eine Partei 40 Prozent der Zweitstimmen gewonnen, bekommt sie mindestens 40 Prozent der Sitze im Bundestag. Die Zweitstimmen haben ein größeres Gewicht, denn sie entscheiden über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Ein Antrag auf Briefwahl kann bei der jeweiligen Kommune gestellt werden. Auf der Wahlbenachrichtigung findet man einen Vordruck, der ausgefüllt zurück an die Kommune geschickt werden oder persönlich im Bürgeramt abgegeben werden kann.
Die Unterlagen zur Briefwahl können auch online beantragt werden. Auf der Wahlbenachrichtigung dazu einfach den QR-Code abscannen, so gelangt man zum Online-Formular.
Die Kommunen können die Briefwahlunterlagen allerdings erst verschicken, sobald die Stimmzettel vorliegen. Nach aktuellem Stand gehen sie davon aus, dass sie die Stimmzettel frühestens am 7. Februar erhalten. Somit haben Wähler ungefähr zwei Wochen Zeit, die Briefwahlunterlagen ausgefüllt zurückzuschicken.
Wähler können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Bürgeramt beantragen und abholen. Dort kann man außerdem direkt vor Ort wählen. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises ist auch in diesem Fall erforderlich.
Wer kommt in den Bundestag?
Nur Parteien, die bundesweit mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erhalten haben, dürfen in den Bundestag einziehen. Die Fünf-Prozent-Klausel verhindert, dass zu viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind, wodurch es zu einer allzu starken Zersplitterung kommt.
Wie viele Abgeordnete hat der Bundestag?
Der Bundestag hat regulär 598 Sitze. Aktuell gibt es rund 730 Abgeordnete. Das liegt an den Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten. Wenn einer Partei über die Zweitstimmen beispielsweise 100 Sitze zustehen, aber 110 ihrer Kandidaten per Erststimme direkt gewählt wurden, durften diese zehn zusätzlich in den Bundestag einziehen. Das waren die Überhangmandate. Damit die übrigen Parteien dadurch nicht benachteiligt wurden, wurden auch ihnen prozentual weitere Sitze zugeteilt. Das waren die Ausgleichsmandate.
Was ist bei der Bundestagswahl 2025 anders?
Durch die Wahlrechtsreform 2023 fallen die Überhang- und Ausgleichsmandate weg und die Zahl der Abgeordneten wird auf 630 begrenzt. Passiert es nun, dass Kandidaten einer Partei mehr Wahlkreise gewinnen als ihrer Partei in dem Bundesland gemäß Zweitstimmen-Anteil Sitze im Bundestag zustehen, können nicht alle Direktkandidaten der Partei nach Berlin. Diejenigen Wahlkreis-Sieger einer Partei, die die schlechtesten Direktwahl-Ergebnisse haben, gehen leer aus.
Wahl-O-Mat
Wer wissen will, welche Partei in Deutschland am ehesten die eigene Position vertritt, kann den Wahl-O-Mat nutzen. Er ist ab dem 6. Februar gegen Mittag auf der Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung verfügbar.