Abfälle müssen hier bleiben
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat jetzt bestätigt, dass die Abfälle aus der Böblinger Panzerkaserne der „gesetzlichen Überlassungspflicht“ unterliegen und dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Böblingen übergeben werden müssen. Die US-Streitkräfte hatten mit Veolia ein privates Unternehmen mit der Entsorgung der Abfälle des Kasernengeländes beauftragt. Das private Entsorgungsunternehmen überließ die Abfälle jedoch nicht dem Landkreis Böblingen, sondern brachte den Müll ...
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